Wanderwege urheberrechtlich geschützt

  • Hallo zusammen,


    ich bin jetzt neuerdings auch mit GPS unterwegs, neu hier im Forum, und würde gerne meine Wanderungen auf einer Homepage anschaulich darstellen inklusive der Tracks zum Download.
    Was mich allerdings im dem Zusammenhang interessiert: Sind Wanderwege aus einem Wanderführer (ADAC, Kompass, etc) in irgendeiner Art und Weise urheberrechtlich geschützt? Macht man sich strafbar wenn man selbst aufgezeichnete Tracks dieser Routen veröffentlicht? Immerhin werden von diversen Wanderführern auch CD's/DVD's mit entsprechenden Tracks angeboten.


    Wäre schön wenn jemand hier eine halbwegs verlässliche Auskunft geben kann - vielen Dank im vorraus

  • Hallo,


    direkt kopieren und anbieten ist vermutlich nicht erlaubt. Aber mal beim ADFC nachfragen kostet ja nichts und die Leute da sind wirklich sehr nett!


    Selber aufgezeichnete Tracks egal von welchen Wegen kannst du natürlich bereitstellen, da du diesen Track ja selber aufgezeichnet hast.


    Aber mal im Ernst wenn du da einen Track lädst und den bei dir anbietetest, wer will das merken.


    Außerdem wirst du damit eh nicht viele Leute erreichen, da es viele große kostenlose Portale wie GPSies.de oder Tour-Info.de gibt.


    Gruß
    Mark

  • Gerade gefunden:


    Zitat

    § 7. Urheberrechte
    Gestaltung und Inhalt (Software, Grafiken, Karten, Fotos, Texte) des ADFC-Tourenportals sind urheberrechtlich, zum Teil auch markenrechtlich geschützt. Soweit nicht anders angegeben, liegen sämtliche Rechte beim ADFC. Bei Einhaltung der Nutzungsbedingungen hat der Nutzer des Portals das Recht, die angebotenen Leistungen für private, nicht gewerbliche Zwecke zu verwenden. Er darf Inhalte und Dienste des ADFC-Tourenportals nicht vervielfältigen, ändern oder an Dritte weitergeben. Das Überspielen herunter geladener Daten auf eigene mobile Geräte fällt nicht unter das Vervielfältigungsverbot. Es ist dem Nutzer untersagt, aus den herunter geladenen Wegdateien abgeleitete Produkte herzustellen, zu vertreiben oder Dritten zur Verfügung zu stellen.


    Das sagt wohl alles!

  • Hallo Marc,


    vielen Dank erstmal dass du dir die Mühe gemacht hast zu antworten. Ich hatte bereits google bemüht zu diesem Thema - leider erfolglos.


    Es geht ja jetzt auch nicht darum, Texte oder heruntergeladene Dateien willenlos zu kopieren und wieder online zu stellen.
    Mich würde mal konkret die Frage interessieren, ob der ADFC oder wer auch immer ein urheberrecht auf eine ausgearbeitete Route hat. Ich würde jetzt mal vermuten, da es sich um öffentliche Wege handelt - nein.
    Das ist ja jetzt auch mal ganz unabhängig davon auf welcher Webseite ich einen Track online stelle. Wenn ich mir einen Wanderführer schnappe, erstelle mir nach deren Karte einen Track ist dieses dann Diebstahl geistigen Eigentums oder nicht?

  • Auszug aus §7. Urheberrechte:

    Zitat

    Es ist dem Nutzer untersagt, aus den herunter geladenen Wegdateien abgeleitete Produkte herzustellen, zu vertreiben oder Dritten zur Verfügung zu stellen.


    Soll das jetzt heißen: "... herzustellen und zu vertreiben oder Dritten ..." oder heißt es "... herzustellen oder zu vertreiben ..." ?
    Letzteres würde bedeuten daß man runtergeladene Tracks verwenden darf (wozu sollten sie auch sonst angeboten werden?) aber nur so wie sie sind! Sie zu verändern, zu kürzen, zu erweitern, oder Teile davon in eigene, selbsterstellte Tracks einzubauen wäre selbst dann illegal wenn man das Resultat nur selber verwenden will! Aber das ließe sich doch wohl kaum kontrollieren ...


    Gruß
    Wolfgang

  • Entweder ihr versteht mich nicht oder ich euch nicht:


    Ich möchte keine gekauften oder heruntergeladenen Tracks veröffentlichen - weder original noch abgeändert.
    Fallbeispiel:
    Ich kaufe mir ein Buch "ADAC Wanderführer XYZ". Aus einer darin abgedruckten Wandertour erstelle ich mit MS einen Track. Diesen würde ich auf irgendeiner Webseite veröffentlichen. Genießt die Gestaltung und Beschreibung eines Wanderweges durch den ADAC in dem Maße einen schöpferischen Wert, dem das Veröffentlichen eines selbsterstellten Tracks entgegenspricht? Ist also die Aneinanderreihung verschiedener Wanderwege, erstellt durch ein Bundesland (wer sonst macht die Wanderwege), zu einer anderen Tour (ausgeklügelt durch den ADAC) schützenswert? Dürfte beispielsweise kein anderer Verlag haargenau den gleichen Wanderweg beschreiben? Wer z.B. hat das Recht an oder auf die Beschreibung des Westweges, des E1, etc?

  • Du kannst ja die gleiche Strecke zufällig ja auch fahren und die dann veröffentlichen. Nur einen Bezug zu dem Wanderführer würde ich unterlassen.


    z.B. ADAC-Altmühltour Nr. 54 geht dann halt nicht. Aber "Altmühltaltour über Beilngries - Riedenburg" dürfte kein Problem sein.


    Rainer
    PS: Nur meine Meinung, nichts verbindliches!

  • Und vor allem in einer Beschreibung der Tour nicht gleichen Wortlaut verwenden. Auch nicht annähernd!
    Wenn die Tourenbeschreibung beim ADAC online ist, nicht selbst online stellen sondern nur mit einer Empfehlung verlinken.
    Ich würde den Track ein wenig abändern, z. B. einen anderen Startpunkt wählen oder im Verlauf eine unwesentliche Routenänderung einbauen.


    Gruß
    Wolfgang