urlaub stornieren

  • ich habe heute meinen urlaub wegen privaten- zeitlichen problemen storniert.
    urlaubstermin 24.-31 juli 2010
    die agentur verlangt jetzt 50% stornogebühr, mich würde interresieren ob dass erlaubt ist (österreichisches mietschutzgesetz)

  • Das ist nicht nur in Österreich so und durchaus erlaubt.
    Der Reiseveranstalter hat ja einen gültigen Vertrag in dem eine Rücktrittsfrist vereinbart ist. Verfällt diese und tritt der Vertrag in Kraft, steht dem Veranstalter bei Rücktritt ein Schadensersatz zu.


    Wichtig ist nun, aus welchen Gründen nun genau der Rücktritt erfolgt.
    Wenn es in ein Krisengebiet geht in dem gerade Unruhen herrschen, ist die Sache meist klar und man kann kostenlos zurücktreten.
    Bei Krankheit oder unvorhersehbaren Ereignissen in der Familie könnte eine Reiserücktrittsversicherung die Kosten übernehmen.
    Das bedeutet, die Kosten fallen zwar an, aber die Versicherung übernimmt sie in diesen Fällen.


    Ist man beruflich gebunden und der Urlaub wurde Arbeitgeber gestrichen, ist dieser dazu verpflichtet, die Ausfallkosten zu übernehmen.


    Keine Lust auf die Reise ist in all diesen Fällen natürlich absolut kein Grund für eine Übernahme der Kosten durch Dritte.


    Wenn keine Reiserücktrittsversicherung beim Reiseveranstalter mit abgeschlossen wurde, bleibt nur zahlen, doch verreisen oder eventuell die Reise an eine andere Person abzugeben und die Tickets umschreiben zu lassen (kostet zwar meist auch Gebühren, aber nicht so viel).


    Du könntest die Reise also zur Not auch verschenken oder verkaufen.
    Ob Du dann mit Verkauf und den Umbuchungsgebühren weniger Verlust als die 50% machst, ist natürlich Glückssache.